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   VerfGH Berlin, 14.07.2010 - VerfGH 148/09   

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VerfGH Berlin, 14.07.2010 - VerfGH 148/09 (https://dejure.org/2010,30120)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 14.07.2010 - VerfGH 148/09 (https://dejure.org/2010,30120)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 14. Juli 2010 - VerfGH 148/09 (https://dejure.org/2010,30120)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Art 103 Abs 1 GG, § 95 Abs 2 Halbs 2 BVerfGG
    Verfassungsbeschwerde: Verletzung des rechtlichen Gehörs iSv Art 15 Abs 1 Verf BE durch zivilgerichtliche Zurückweisung eines Zeugenbeweises aufgrund Nichtberücksichtigung entscheidungserheblichen Parteivortrags

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • VerfGH Berlin, 16.11.1995 - VerfGH 48/94

    Aufhebung eines Beschlusses im Bußgeldverfahren wegen Verletzung des Rechts auf

    Auszug aus VerfGH Berlin, 14.07.2010 - VerfGH 148/09
    Aus dem in Art. 15 Abs. 1 VvB enthaltenen - mit Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes - GG - inhaltsgleichen - Anspruch auf rechtliches Gehör folgt die Pflicht des Gerichts, die Ausführungen der Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (vgl. Beschluss vom 16. November 1995 - VerfGH 48/94 - LVerfGE 3, 113 und wie alle nachfolgend zitierten Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofs unter www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de; st. Rspr.; zum Bundesrecht: BVerfGE 54, 117 ; 60, 1 ; 69, 145 ).

    Der Verfassungsgerichtshof kann nur feststellen, dass ein Gericht seine Pflicht verletzt hat, den Vortrag der Parteien zur Kenntnis zu nehmen und zu erwägen, wenn sich dies aus den Umständen des einzelnen Falles eindeutig ergibt (vgl. Beschlüsse vom 16. November 1995, a. a. O., 22. Mai 1997 - VerfGH 34/97 - LVerfGE 6, 80 und 19. August 2005 - VerfGH 153/00 - NJW-RR 2006, 26; st. Rspr.).

  • BVerfG, 09.10.2002 - 1 BvR 1611/96

    Mithörvorrichtung

    Auszug aus VerfGH Berlin, 14.07.2010 - VerfGH 148/09
    Das Amtsgericht begründet die Nichterhebung des von dem Beschwerdeführer für den Inhalt der mit Rechtsanwalt D. geführten Telefonate angebotenen Beweises mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesgerichtshofs, wonach Zeugenvernehmungen über mitgehörte Telefongespräche unzulässig sind, sofern nicht der Gesprächsteilnehmer in das Mithören eingewilligt hat (BVerfG, NJW 2002, 3619 ; BGH, NJW 2003, 1727; vgl. auch BGH, BB 2010, 1175).
  • BGH, 17.02.2010 - VIII ZR 70/07

    Erhebliche Pflichtverletzung des Verkäufers bei Lieferung eines Fahrzeugs in

    Auszug aus VerfGH Berlin, 14.07.2010 - VerfGH 148/09
    Das Amtsgericht begründet die Nichterhebung des von dem Beschwerdeführer für den Inhalt der mit Rechtsanwalt D. geführten Telefonate angebotenen Beweises mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesgerichtshofs, wonach Zeugenvernehmungen über mitgehörte Telefongespräche unzulässig sind, sofern nicht der Gesprächsteilnehmer in das Mithören eingewilligt hat (BVerfG, NJW 2002, 3619 ; BGH, NJW 2003, 1727; vgl. auch BGH, BB 2010, 1175).
  • BGH, 18.02.2003 - XI ZR 165/02

    Schutz des gesprochenen Worts; Verwertung von einem Zeugen mitgehörter Angaben in

    Auszug aus VerfGH Berlin, 14.07.2010 - VerfGH 148/09
    Das Amtsgericht begründet die Nichterhebung des von dem Beschwerdeführer für den Inhalt der mit Rechtsanwalt D. geführten Telefonate angebotenen Beweises mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesgerichtshofs, wonach Zeugenvernehmungen über mitgehörte Telefongespräche unzulässig sind, sofern nicht der Gesprächsteilnehmer in das Mithören eingewilligt hat (BVerfG, NJW 2002, 3619 ; BGH, NJW 2003, 1727; vgl. auch BGH, BB 2010, 1175).
  • BVerfG, 12.04.1983 - 2 BvR 678/81

    National Iranian Oil Company

    Auszug aus VerfGH Berlin, 14.07.2010 - VerfGH 148/09
    Art. 15 Abs. 1 VvB schützt auch regelmäßig nicht davor, dass das Gericht Vorbringen der Parteien aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts unberücksichtigt lässt (vgl. zum Bundesrecht: BVerfGE 64, 1 ; 76, 93 ).
  • BVerfG, 09.02.1982 - 1 BvR 1379/80

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch fehlerhafte Anwendung von

    Auszug aus VerfGH Berlin, 14.07.2010 - VerfGH 148/09
    Aus dem in Art. 15 Abs. 1 VvB enthaltenen - mit Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes - GG - inhaltsgleichen - Anspruch auf rechtliches Gehör folgt die Pflicht des Gerichts, die Ausführungen der Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (vgl. Beschluss vom 16. November 1995 - VerfGH 48/94 - LVerfGE 3, 113 und wie alle nachfolgend zitierten Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofs unter www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de; st. Rspr.; zum Bundesrecht: BVerfGE 54, 117 ; 60, 1 ; 69, 145 ).
  • BVerfG, 30.01.1985 - 1 BvR 876/84

    Rechtlich nicht mehr gerechtfertigte Auslegung eines Ersturteils durch das

    Auszug aus VerfGH Berlin, 14.07.2010 - VerfGH 148/09
    Aus dem in Art. 15 Abs. 1 VvB enthaltenen - mit Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes - GG - inhaltsgleichen - Anspruch auf rechtliches Gehör folgt die Pflicht des Gerichts, die Ausführungen der Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (vgl. Beschluss vom 16. November 1995 - VerfGH 48/94 - LVerfGE 3, 113 und wie alle nachfolgend zitierten Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofs unter www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de; st. Rspr.; zum Bundesrecht: BVerfGE 54, 117 ; 60, 1 ; 69, 145 ).
  • BVerfG, 16.06.1987 - 1 BvR 1113/86

    Mietrechtliche Vorlagepflicht und Anspruch auf den gesetzlichen Richter

    Auszug aus VerfGH Berlin, 14.07.2010 - VerfGH 148/09
    Art. 15 Abs. 1 VvB schützt auch regelmäßig nicht davor, dass das Gericht Vorbringen der Parteien aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts unberücksichtigt lässt (vgl. zum Bundesrecht: BVerfGE 64, 1 ; 76, 93 ).
  • BVerfG, 29.04.1980 - 2 BvR 1441/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Anwendung von Präklusionsvorschriften

    Auszug aus VerfGH Berlin, 14.07.2010 - VerfGH 148/09
    Aus dem in Art. 15 Abs. 1 VvB enthaltenen - mit Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes - GG - inhaltsgleichen - Anspruch auf rechtliches Gehör folgt die Pflicht des Gerichts, die Ausführungen der Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (vgl. Beschluss vom 16. November 1995 - VerfGH 48/94 - LVerfGE 3, 113 und wie alle nachfolgend zitierten Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofs unter www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de; st. Rspr.; zum Bundesrecht: BVerfGE 54, 117 ; 60, 1 ; 69, 145 ).
  • VerfGH Berlin, 19.08.2005 - VerfGH 153/00

    Keine Verletzung des Willkürverbots und des rechtlichen Gehörs durch

    Auszug aus VerfGH Berlin, 14.07.2010 - VerfGH 148/09
    Der Verfassungsgerichtshof kann nur feststellen, dass ein Gericht seine Pflicht verletzt hat, den Vortrag der Parteien zur Kenntnis zu nehmen und zu erwägen, wenn sich dies aus den Umständen des einzelnen Falles eindeutig ergibt (vgl. Beschlüsse vom 16. November 1995, a. a. O., 22. Mai 1997 - VerfGH 34/97 - LVerfGE 6, 80 und 19. August 2005 - VerfGH 153/00 - NJW-RR 2006, 26; st. Rspr.).
  • VerfGH Berlin, 22.05.1997 - VerfGH 34/97

    Keine Verletzung des Grundrechts auf rechtliches Gehör durch zivilgerichtliche

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